Exkursion zu Kirchen in Forst -Lausitz und Schloss Pförten -Brody (ausgebucht)
DIE VERANSTALTUNG IST AUSGEBUCHT!
8 Uhr – Abfahrt am Berliner Ostbahnhof / Ausgang Koppenstraße
Stadtpfarrkirche St. Nikolai Forst
Dreischiffige Backsteinhallenkirche mit Umgangschor; Interessante Neugestaltung des Altarraumes und der Altarfenster durch den Glaskünstler Helge Warme; Gruft des sächsischen und polnischen Ministers Graf Heinrich von Brühl
Johann-Sebastian-Bach-Kirche
Notkirche aus Holz und verputzten Ziegeln nach Entwurf von Otto Bartning (1950)
Mittagessen
Schloss Pförten (Brody)
Das im heutigen Polen liegende Schloss Pförten (Ursprungsbau von 1680) wurde 1741 bis 1749 nach Entwürfen des Architekten Johann Christoph Knöffel im Rokokostil für den Grafen Heinrich von Brühl umgestaltet. Im Siebenjährigen Krieg von preußischen Truppen geplündert und niedergebrannt, wurde es anschließen wieder aufgebaut.
Dorfkirche Neu-Horno
Die Kirche des durch den Braunkohlentagebau devastierten Dorfes Horno wurde 2003 in den neu entstandenen Stadtteil Neu-Horno der Stadt Forst umgesetzt. Die Altargestaltung erfolgte durch den Glaskünstler Helge Warme. Im Obergeschoss der Kirche befindet sich ein Kirchliches Informations- und Begegnungszentrum, in dem an 27 der Braunkohle zum Opfer gefallenen Lausitzer Dorfkirchen erinnert wird.
Kaffeetrinken
19.30 Uhr – Rückkunft in Berlin
Der Glaskünstler Helge Warme, der in der Stadtkirche Forst und in der Kirche von Horno die Altarräume gestaltete wird uns voraussichtlich begleiten und seine Entwürfe vorstellen.
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Organisation und Reisebegleitung: Bernd Janowski (0170-8345079) und Sigrid Riesberg (0176-41424566)
Anmeldung für die Fahrt bitte bis spätestens zum 15. August
- per Mail unter sigrid.riesberg@altekirchen.de oder
- telefonisch unter 0176-41424566
Den Teilnehmerpreis in Höhe von 65 Euro bitten wir nach Bestätigung der Teilnahme vorab auf folgendes Konto zu überweisen:
Förderkreis Alte Kirchen – IBAN DE94 5206 0410 0003 9113 90 – Kennwort: Exkursion Forst
Die Exkursion findet unter dem Vorbehalt der zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden durch die Corona-Pandemie geltenden Bestimmungen statt.