Ein erfreuliches Jubiläum
15 Jahre Stiftung Brandenburgische Dorfkirchen
Im Dezember 2007 offenbarte der Vorstand des Förderkreises Alte Kirchen Berlin-Brandenburg (FAK) den Mitgliedern des Vereins eine schon längere Zeit diskutierte Idee: die Gründung einer Stiftung für brandenburgische Dorfkirchen.
Die Erträge der Stiftung sollten zur nicht nur anhaltenden, sondern möglichst auch wachsenden finanziellen Unterstützung der Arbeit des FAK eingesetzt werden.
Dr. Hans Krag und Pfarrer Arnulf Kraft titelten in unserem Mitteilungsblatt Alte Kirchen:
FAK plant ein Projekt von großer Nachhaltigkeit.
Im Hintergrund dieser Gründungsidee stand die Sorge, dass der FAK angesichts schwankender Spendeneinnahmen die zunehmend größere Zahl an Förderanträgen aus dem ganzen Land Brandenburg nur zu einem kleinen Teil und mitunter auch nicht rechtzeitig werde bedienen können. Um die für die Bewahrung der Dorfkirchen im Land Brandenburg jährlich verfügbaren Fördermittel langfristig zu stützen und zu stabilisieren, erschien es dem FAK nach 18 Jahren erfolgreicher Arbeit daher zweckmäßig, dem Verein ein zweites, kapitalgedecktes Standbein zu geben. Man erwartete zudem, dass die jährlich durch das Stiftungskapital generierten Zinserträge mit der Zeit die vom FAK zu vergebenden Fördermittel auch spürbar verstärken werden.
Ein zweiter Aspekt der Gründungsidee war, dass ein Verein eine weit weniger stabile Organisationsform als eine Stiftung ist. Ein Verein kann leicht, z.B. durch drastischen Rückgang der Mitgliederzahl, Überalterung, Blockade oder Beschlussunfähigkeit des Vorstands, Missmanagement oder Verlust der Gemeinnützigkeit ins Schleudern geraten und von Auflösung bedroht sein. Eine Stiftung ist demgegenüber wesentlich stabiler. Selbst wenn ein Stiftungsvorstand nicht mehr zustande kommt, existiert die Stiftung weiter; das Kapital bleibt erhalten und dessen Erträge werden satzungsgemäß verwendet.
Darüber hinaus hat ein gemeinnütziger Verein die Verpflichtung, die ihm zugegangenen Spenden in weniger als zwei Jahren satzungsgemäß zu verausgaben. Ein Verein darf kein Vermögen bilden. Diese Regel stellt für einen Verein wie den FAK bei normalen Einnahmen und entsprechenden kurzfristigen Ausgaben für Projektförderungen kein Problem dar. Große Zuwendungen, Vermächtnisse oder Erbschaften können einem Verein jedoch Schwierigkeiten wegen der Pflicht zur kurzfristigen Verausgabung machen.
Schließlich spielte bei der Gründung der Stiftung die Erwartung eine Rolle, dass für Menschen, die langfristig und sogar über den eigenen Tod hinaus zum Erhalt der brandenburgischen Dorfkirchen beitragen wollen, das gute Gefühl, mit ihrer Zustiftung an einem großen und schönen Projekt mitzuwirken, ein einladendes Motiv sein dürfte.
Als der FAK im Sommer 2007 überraschend mit einer Spende von 50.000 Euro bedacht wurde, waren die Sorgen, wie man das Gründungskapital zusammenbekommen könne, verflogen. Der FAK nahm Verhandlungen mit der von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Jahr 1997 ins Leben gerufenen Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa) auf und gründete mit dieser am 1. Juli 2008 die „Stiftung Brandenburgische Dorfkirchen des Förderkreises Alte Kirchen Berlin-Brandenburg e.V. in der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland“ (SBD).
Der satzungsmäßige Zweck der SBD ist es, die Arbeit des FAK finanziell zu unterstützen. Die KiBa verwaltet das Stiftungsvermögen unentgeltlich. Die Finanzabteilung der EKD betreibt für KiBa und SBD das investive Management des am Kapitalmarkt nach ethischen Kriterien angelegten Stiftungsvermögens. Der paritätisch von FAK und KiBa besetzte Vorstand der SBD wirbt Zustiftungen ein und kümmert sich um die zweckentsprechende Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen. Der FAK schlägt der SBD die Dorfkirchenprojekte vor, deren Finanzierung von der SBD übernommen werden soll.
Bei der Auswahl der Dorfkirchenprojekte wird Wert darauf gelegt, dass sie regional ausgewogen über das Land Brandenburg verteilt sind. Die Projekte sollen die Vielfalt der über einen Zeitraum von 800 Jahren entstandenen und erhaltenen oder zerstörten und wieder aufgebauten Dorfkirchen widerspiegeln – romanische Feldsteinkirchen, Backsteingotik, Barock, Klassizismus, Historismus, Heimatstil und Moderne. Auch hinsichtlich der Frage, ob Instandsetzungen der Gebäudesubstanz (Türme, Dächer, Dachstühle und Außenmauern) oder Restaurierungen von Ausstattungen (Altäre, Taufsteine, Kanzeln, Gestühl, Glocken und Orgeln) gefördert werden, wird möglichst eine Balance gesucht.
Das Stiftungsvermögen betrug bei der Gründung der SBD kaum 60.000 Euro. Ende 2022 war das Stiftungsvermögen durch viele kleine und große Zustiftungen, darunter auch eine Erbschaft, schon auf etwa 1,36 Mio. Euro gewachsen. Im Zeitraum 2008 bis2022 konnten aus Mitteln der SBD 52 Projekte des FAK mit insgesamt 157.000 Euro gefördert werden. Der durchschnittliche Förderbetrag mag mit wenig mehr als 3.000 Euro gering erscheinen. Ein Zuschuss in dieser Größenordnung reicht aber in vielen Fällen schon aus, um das Eigenkapital der jeweiligen Kirchengemeinde so weit zu ergänzen, dass Fördermittel von staatlicher Seite gewährt werden können.
Die für die Förderung von Projekten des FAK im Jahr 2022 verfügbaren Erträge aus dem Stiftungskapital betrugen etwa 25.000 Euro. Die SBD steuert damit aktuell schon etwa ein Viertel der vom FAK ausgereichten planmäßigen Zuschüsse bei. Der FAK konnte im Jahr 2022 nicht zuletzt dank des Beitrags der SBD alle positiv geprüften Förderanträge rechtzeitig bedienen. Das zweite Standbein des FAK ist stark geworden und erfüllt die mit der Gründung verbundenen Erwartungen. Ohne Zweifel leidet die SBD wie alle Stiftungen sowohl unter der Inflation, die den Erhalt des realen Wertes des Stiftungskapitals erschwert, als auch unter der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinspolitik, die den Ertrag aus diesem Kapital schmälert. Sorgen macht auch die besonders große Inflation der Baupreise. Das Schöne ist jedoch, dass ein großer Kreis von Zustiftern und Zustifterinnen von dem Stiftungskonzept nach wie vor überzeugt ist und die Stiftungsarbeit mit anhaltender Treue begleitet.
Hans Tödtmann
Vorstandsvorsitzender Stiftung Brandenburgische Stiftung Brandenburgische Dorfkirchen
Sigrid Riesberg
Vorstandsmitglied Stiftung Brandenburgische Stiftung Brandenburgische Dorfkirchen
Grußwort
Die Stiftung Brandenburgische Dorfkirchen (SBD), die vor 15 Jahren gegründet wurde, um Spenden für den Förderkreis Alte Kirchen Berlin-Brandenburg zu generieren, ist mehr als nur eine Treuhandstiftung der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa).
Diese Stiftung ist ein Geschenk, das es uns immer wieder ermöglicht, einen Blick auf die vielen wunderschönen Kirchen Brandenburgs zu werfen. Jahr für Jahr sind wir in der KiBa überrascht und erfreut, wie die SBD mit kleinen Förderungen in den Gemeinden Gutes bewirkt. Wie unsere Unterstützung Anstoß geben kann, Bauarbeiten zu beginnen oder den letzten Schritt begleitet, um notwendige Maßnahmen abzuschließen.
Die Stiftung Brandenburgische Dorfkirchen profitiert von der fachlichen Expertise der ehrenamtlichen Mitarbeiter des Förderkreises Alte Kirchen, von ihrer Begeisterung und ihrem unermüdlichen Engagement in der Beratung und Unterstützung der Gemeinden. Wir von der Stiftung KiBa steuern unser Wissen und unsere Kompetenz bei, eine gemeinnützige Stiftung zu unterhalten.
So entsteht eine Zusammenarbeit, die für den FAK, die KiBa, vor allem aber für die Gemeinden in Brandenburg äußerst fruchtbar ist. Und so freuen wir uns schon jetzt auf all die Förderprojekte, auf all die wunderbaren Kirchen, die wir in Zukunft noch gemeinsam begleiten dürfen.
Catharina Hasenclever
Geschäftsführerin der Stiftung KiBa