„Kirchturmdenken“ – Soforthilfeprogramm Sakralbauten gestartet
Die Maßnahme „Kirchturmdenken. Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung“ wird im Rahmen des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Trägerin des Programms und für seine Umsetzung verantwortlich ist die Wider Sense TraFo gGmbH.
Ziel des Soforthilfeprogramms ist es, (ehemalige) Sakralbauten und Klosteranlagen als Orte für Kulturangebote, Kulturvermittlung und kulturelle Bildung auch in strukturarmen ländlichen Regionen zugänglich zu machen, regionale Zugehörigkeit und gesellschaftliche Integration zu stärken und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern.
Die (ehemaligen) Sakralbauten sollen als wichtige lokale bzw. regionale Erinnerungsorte, als zu bewahrende Kulturdenkmale, als Orte der Teilhabe am kulturellen Erbe und als Orte bürgerschaftlicher Teilhabe an Kulturangeboten etabliert bzw. gestärkt werden. Damit werden der Erhalt und die Zugänglichkeit des kulturellen Erbes in ländlichen Räumen unterstützt und ein Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen geleistet.
Antragsberechtigt sind öffentliche, zivilgesellschaftliche und private Trägerinnen und Träger von Sakralbauten und Klosteranlagen in ländlichen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 Personen. Aber auch Kirchbau- oder Heimatvereine oder vergleichbare Organisationen können Anträge stellen, wenn sie mit dem Einverständnis der Trägerin bzw. des Trägers des Gebäudes handeln.
Die Förderung beträgt maximal 25.000 Euro pro Antragstellerin/Antragsteller. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller eine finanzielle Eigenbeteiligung von wenigstens 25% der förderfähigen Ausgaben aufbringen. Diese kann durch Eigen- oder Drittmittel finanziert werden.
Förderung kann beantragt werden für die Aufbereitung von Bau- und Ausstattungsgeschichte sowie für die Durchführung von Veranstaltungen der Denkmalvermittlung, der Kulturvermittlung und der kulturellen Bildung. Die Förderung erfolgt für das Jahr 2021 und muss spätestens am 31.12.2021 abgeschlossen sein. Anträge werden laufend entgegengenommen.
Begleitet werden die Antragstellerinnen und Antragsteller durch ein fakultatives Angebot an (digitalen) Workshops, das sie bei den Recherchen zu Bau- und Ausstattungsgeschichte, aber auch bei der Erarbeitung spezieller Themen (Denkmalwerte, Erzählkosmos von Sakralbauten, Kirchen als Klangräume etc.) unterstützt. Hier kooperiert die Wider Sense TraFo mit ausgewiesenen wissenschaftlichen Expertinnen und Experten.
Die detaillierte Ausschreibung findet sich unter: